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BGH, 28.01.1982 - III ZR 203/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ziele des Übertragungsverbots von Ansprüchen auf Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen bis zur rechtskräftigen Entscheidung - Teilungsabrede über einen Entschädigungsanspruch wegen einer unberechtigten Beschlagnahme eines Filmes - Bestehen eines wirtschaftlichen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2504
- MDR 1982, 650
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.1979 - I ZR 24/78
Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus BGH, 28.01.1982 - III ZR 203/80
Auf die Einleitung anderweitiger gerichtlicher Schritte darf er entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht verwiesen werden (vgl. BGH Urt. v. 9. November 1971 - I ZR 24/78 = NJW 1980, 1843 [BGH 09.11.1979 - I ZR 24/78]).
- LG Saarbrücken, 22.01.2010 - 5 T 611/09
Abtretung des Haftentschädigungsanspruchs an den Verteidiger: Aufrechnung von …
Das mit diesem gesetzlich angeordneten Abtretungsverbot verfolgte Ziel besteht darin, den Berechtigten vor Pfändungen und davor zu bewahren, in Überschätzung der Entschädigungshöhe mit einer Sicherungsabtretung dieses Entschädigungsanspruchs einen erhöhten Kredit aufzunehmen (vgl. dazu BGH NJW 1982, 2504, zitiert nach Juris Rn. 7;… OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2008, 415, zitiert nach Juris Rn. 9) und außerdem die Strafrechtspflege gegen den Einfluss dritter Personen auf den Ausgang des Entschädigungsverfahrens zu schützen (…BGH a. a. O.;… OLG Koblenz a. a. O.). - OLG Koblenz, 11.02.2008 - 1 W 855/07
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Entschädigungsansprüche wegen …
Es dient darüber hinaus dem Pfändungsschutz des Berechtigten, der zugleich davor bewahrt werden soll, in Überschätzung der Entschädigungshöhe gegen Sicherungsabtretung einen überhöhten Kredit aufzunehmen (BGH NJW 1982, 2504; OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 508 ). - OLG Koblenz, 14.07.1998 - 3 U 1516/97
Rangfolge von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in Bezug auf einen …
Zudem konnten die dieser Bestimmung zugrundeliegenden Schutzgesichtspunkte zu diesem Zeitpunkt keine wesentliche Bedeutung mehr haben (Verhinderung einer Einflußnahme Dritter auf den Ausgang des Straf- und Entschädigungsverfahrens, Pfändungsschutz des Berechtigten, der durch das Abtretungsverbot davor bewahrt werden soll, in Überschätzung der Höhe der Entschädigung gegen deren Abtretung überhöhte Kredite aufzunehmen; vgl. BT-Dr VI/460 S. 9 und BT-Prot. 6. Wahlp., 84. Sitzung v. 9.12.1970 S. 4707 f.; vgl. auch BGH NJW 1982, 2504 f.; OLG Hamm NJW 1975, 2075; LG Stuttgart Die Justiz 1980, 276). - BGH, 24.11.1983 - III ZR 43/83
Versagung rechtlichen Gehörs - Fehlende Möglichkeit, hinreichend auf die "völlig …
Die Sache hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung mehr, nachdem die Problematik des § 13 Abs. 2 StrEG durch das im 1. Revisionsrechtszug ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982 (III ZR 203/80 = NJW 1982, 2504 = LM StrEG Nr. 10) geklärt ist.